Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4156
VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014 (https://dejure.org/2006,4156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2006 - 1 CS 06.2014 (https://dejure.org/2006,4156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2006 - 1 CS 06.2014 (https://dejure.org/2006,4156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für die Errichtung eines "Großsägewerks"; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht in einem Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz; Pflicht der Ermöglichung zur Äußerung zur Sache ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; UVPG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; UVPG § 2 Abs. 3 Nr. 1; ; UVPG § 2 Abs. 3 Nr. 3; ; UVPG § 3 b Abs. 1; ; UVPG § 14 b Abs. 1 Nr. 1; ; UVPG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; UVPG § 17 Abs. 2; ; UVPG Nr. 17.2.1 der Anlage 1; ; UVPG Nr. 1.8 der Anlage 3; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 2 Abs. 3; ; BauGB § 2 Abs. 4; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BayWaldG Art. 9 Abs. 2; ; BayWaldG Art. 9 Abs. 4; ; BayWaldG Art. 9 Abs. 5; ; BayWaldG Art. 9 Abs. 8; ; BayWaldG Art. 39 a; ; BayBO Art. 71 Abs. 3 Satz 3; ; BayBO Art. 71 Abs. 4; ; Richtlinie 337/85/EWG vom 27. Juni 1985 (ABl. Nr. L 175), eingefügt durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 25. Mai 2003 (ABl. Nr. L 156) Art. 10 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Anfechtung der Baugenehmigung für die Errichtung eines "Großsägewerks"; vorläufiger Rechtsschutz; Anspruch auf rechtliches Gehör; Aufhebung und Zurückverweisung (Voraussetzungen verneint); Antragsbefugnis; Rodung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung für Großsägewerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bau an Großsägewerk kann beginnen - Rechte der Antragsteller werden nicht verletzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 371
  • ZfBR 2007, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 1 NE 05.2568
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Während die Hauptsacheverfahren noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind (1 N 05.2569), wurden die Eilverfahren eingestellt, nachdem die Eilanträge gegen den Bebauungsplan im Hinblick auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Baugenehmigung für erledigt erklärt worden waren (1 NE 05.2568).

    Wenn dem Antragsteller zu 4 in dieser Angelegenheit aus Gründen der praktischen Wirksamkeit nicht nur ein möglicherweise aus Art. 10 a der Richtlinie 337/85/EWG abzuleitendes Antragsrecht nach Art. 47 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 VwGO gegen den Bebauungsplan zustehen sollte, sondern auch das Recht, unmittelbar gegen den "Vollzug" des Bebauungsplans vorzugehen, dann müsste dies hinsichtlich der Rodung auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes die Befugnis zu einem auf Verpflichtung des Freistaates Bayern zur vorläufigen Einstellung der Rodungsarbeiten gerichteten Antrag gemäß § 123 VwGO sein (vgl. auch den Beschluss vom 18.7.2006 - 1 NE 05.2568).

  • VGH Bayern, 31.10.2005 - 1 CS 05.2597
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Die in dem Beschluss vom 31. Oktober 2005 (1 CS 05.2597) in Betracht gezogene einschränkende Auslegung des Art. 9 Abs. 8 Satz 1 BayWaldG dahingehend, dass "die Alternative der Vorschrift, die auf die Festlegung der Rodung in einer Satzung abstellt, bei Vorhaben im Sinn von Art. 62 BayBO nur baugenehmigungsfreie oder von der Baugenehmigungspflicht freigestellte Vorhaben erfasst, während bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die Rodungserlaubnis nicht schon durch die Festsetzung einer anderen Nutzungsart in einem Bebauungsplan, sondern erst durch die Baugenehmigung ersetzt wird" (Seite 20 f. des Entscheidungsabdrucks), wäre nach nochmaliger Prüfung der Frage nur geboten, wenn die dem klaren Wortlaut entsprechende Anwendung der Vorschrift nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen würde.

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 31. Oktober 2005 (1 CS 05.2597) näher ausgeführt hat, sind nämlich das Biomasseheizkraftwerk immissionsschutzrechtlich und die Bahnanlage eisenbahnrechtlich zu genehmigen.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Aber auch wenn man bei einem umfangreichen Vorhaben mit einem erheblichen An- und Abfahrtsverkehr, wie dem Säge- und Hobelwerk, eine in räumlicher Hinsicht weitergehende Zurechnung für angezeigt hält, muss sich diese auf einen überschaubaren Bereich, in dem der Vorhabensverkehr noch vom übrigen Straßenverkehr unterschieden werden kann, beschränken (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523/527).
  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang angesprochene "Schlusspunkttheorie", die in Bayern im Übrigen nach der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1993 (VGH n.F. 46, 47 = BayVBl 1993, 370) nicht anzuwenden ist, behandelt nicht diese Fallgestaltung, sondern die Konstellation, dass für ein und dasselbe Vorhaben mehrere Erlaubnisse erforderlich sind, ohne dass die eine Erlaubnis die andere aufgrund einer so genannten formellen Konzentrationsvorschrift einschließt bzw. ersetzt.
  • VGH Bayern, 10.02.2006 - 1 CS 05.2867
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Das Verfahren der damaligen weiteren Antragsteller wurde abgetrennt und mit Beschluss vom 10. Februar 2006 eingestellt, nachdem die Beteiligten es für erledigt erklärt hatten (1 CS 05.2867).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

    Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Eine Planung ist nicht erforderlich bzw. nicht geeignet, die in § 1 Abs. 5 näher umschriebene Aufgabe der Bauleitplanung zu erfüllen, wenn abzusehen ist, dass ihrer Verwirklichung unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen würden (BVerwG vom 21.10.1999 BVerwGE 109, 371 = NVwZ 2000, 1045).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Der von den Antragstellern zitierten Rechtssprechung (BVerwG vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) lässt sich nur entnehmen, dass ein Betroffener auch bei einer geringfügigen Zusatzbelastung die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) haben kann.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Antragsbefugt ist, wer geltend macht, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwG vom 30.10.1992 NVwZ 1993, 565, ThürOVG vom 18.10.1996 BRS 58 Nr. 156).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    § 42 Abs. 2 VwGO hat nämlich nicht das Ziel, "einzelne Klagegründe im Sinne unterschiedlicher materiellrechtlicher Anspruchsgrundlagen sozusagen im Wege einer Art Vorprüfung endgültig auszuscheiden und die sachliche Nachprüfung des klägerischen Vorbringens nach Maßgabe des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf die nicht ausgeschiedenen Klagegründe zu beschränken" (BVerwG vom 30.4.1980 BVerwGE 60, 123/125 f. = NJW 1980, 2268).
  • VG München, 12.05.2006 - M 1 E 06.1506
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
    Davon abgesehen ist, wie das Verwaltungsgericht ******* in seinem Beschluss vom 12. Mai 2006 - M 1 E 06.1506 (Ablehnung des Antrags unter anderem der Antragsteller zu 1 und 2 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Einsicht in die Akten des Grundstücksverkaufs) näher ausgeführt hat, nicht ersichtlich, weshalb der Bebauungsplan im Fall der Nichtigkeit des Kaufvertrages undurchführbar sein sollte.
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Ebenso vermag der Senat auf Basis des bisherigen Vortrags im Eilverfahren nicht zu beurteilen, ob bzw. dass Art. 9 Abs. 8 Satz 1 BayWaldG den o.g. Verstoß schon "kraft Gesetzes" (umfänglich) heilt, weil der Bebauungsplan Nr. 163 laut Vortrag der Beigeladenen zwischenzeitlich in Kraft getreten ist und daher nachträglich - zugunsten der Beigeladenen - das Erfordernis einer Rodungserlaubnis entfallen würde (vgl. zur "Freigabewirkung" des Art. 9 Abs. 8 Satz 1 BayWaldG BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19

    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

    Die Rücknahme der Prüfungsanforderungen würde dann als Unterfall zur gänzlichen Genehmigungsfreistellung verstanden werden (vgl. zu letzterem Fall die Regelung in Art. 9 Abs. 8 BayWaldG; hierzu: BayVGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 1 CS 06.2014 -, ZfBR 2007, 487 und juris, Rn. 36).

    27 (2) Ob hier die UVP-Vorprüfungspflicht wegen Deckungsgleichheit zur bauleitplanerischen Umweltprüfung entfallen ist (§ 50 Abs. 3 UVPG) oder gar ein Anspruch auf Erteilung der Umwandlungsgenehmigung nach § 14 Abs. 5 Satz 3 LWaldG besteht, hängt aus den oben dargelegten Gründen in beiden Fällen davon ab, dass der erteilten Umwandlungsgenehmigung ein wirksamer Bebauungsplan zugrunde liegt (so auch: BayVGH, Beschluss vom 9. August 2006, a.a.O., juris, Rn. 38).

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 16.1241

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz für Mieter

    Insofern ist auch für das Bauordnungsrecht davon auszugehen, dass solche obligatorisch Berechtigte nicht zum Kreis der öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarn gehören (vgl. Dirnberger, a.a.O., Art. 66 Rn. 98; Schwarzer/König, BayBO, 4. Auflage 2012, Art. 66 Rn. 9; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Okt. 2016, Art. 66 Rn. 17; Molodovsky/Famers, BayBO, Stand: November 2016, Art. 66 Rn. 25; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - juris Rn. 91 ff.).
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht danach aber überhaupt vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - juris Rn. 26), wird eine mögliche Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren - wie hier - ausreichend Gelegenheit erhält, sich zu äußern (vgl. BVerfG, B.v. 7.2.2018 - 2 BvR 549/17 - juris Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, U.v. 31.7.2002 - 8 C 37.01 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 19.7.2016 - 9 CS 15.336 - juris Rn. 43; Remmert in Maunz/Dürig, GG, Stand April 2018, Art. 103 Abs. 1 Rn. 114).
  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 29.7.1977 - IV C 51/75 - NJW 1978, 554 = juris Rn. 36; U.v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 = juris Rn. 20; B.v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 - NJW 1989, 2766 = juris Rn. 4) vormals die Möglichkeit eines Nachbarschutzes gegen eine Baugenehmigung unmittelbar aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für möglich hielt, weil "die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützten höchstpersönlichen Rechtsgüter (...) im Prinzip nicht weniger als das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum geeignet" seien, einem Rechtsschutz als Grundlage zu dienen" (BVerwG, U.v. 29.7.1977 a.a.O.), spricht - zumal nach grundsätzlicher Aufgabe der Ableitung eines baurechtlichen Nachbarschutzes unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG - Einiges dafür, diesen Gedanken auch auf das unter Gesetzesvorbehalt (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG) stehende Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu übertragen, soweit und solange der Gesetzgeber den Nachbarschutz in einem den grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG genügenden Schutzniveau hinreichend ausgestaltet hat und dem Nichteigentümer über §§ 24, 25 BImSchG ein effektiver Rechtsschutz über die Geltendmachung von Ansprüchen auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten zusteht (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - NVwZ-RR 2007, 371 = juris Rn. 93; B.v. 9.5.2017 a.a.O. Rn. 26; B.v. 23.6.2017 - 15 ZB 16.920 - BayVBl. 2018, 596 = juris Rn. 23 f.; OVG NW, B.v. 11.4.1997 - 7 A 879/97 - BRS 59; VG München B.v. 16.8.2011 - M 8 SN 11.2458 - juris Rn. 52 ff.).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 1 CS 18.308

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baueinstellungsverfügung

    Ein etwaiger Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist unerheblich, da der Antragsteller im Beschwerdeverfahren seine Einwände vorbringen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - NVwZ-RR 2007, 371).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2020 - 2 M 94/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Ist jedoch - wie hier - schon die Nachbareigenschaft der Rechtsmittelführer aufgrund einer nicht unerheblichen Entfernung des Grundstücks, für das Rechte geltend gemacht werden, von dem Baugrundstück fraglich, sind an die Darlegung der behaupteten Rechtsverletzung strengere Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 1 CS 06.2014 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 1 CS 20.1204

    Baueinstellung hinsichtlich des Neubaus einer Fertiggarage

    Auf die Frage, ob das Verwaltungsgericht den gerichtlichen Hinweis zur Abstandsflächenübernahme auf die (weitere) Abstandproblematik erstrecken musste, kommt es vorliegend nicht an, da der Antragsteller im Beschwerdeverfahren seine Einwände vorbringen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 1 CS 06.2014 - NVwZ-RR 2007, 371).
  • VG Koblenz, 21.02.2019 - 1 L 174/19

    Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodungsarbeiten für Autohof in Heiligenroth

    Dass eine so verstandene gesetzliche Regelung, die eine Konkretisierung und Prüfung aller in einem Baugebiet beabsichtigten Einzelvorhaben vor einer Rodung der vorhandenen Waldfläche voraussetzt, wenig praktikabel erscheint, bedarf keiner weiteren Begründung (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 09.08.2006 - 1 CS 06.2014 -, juris, Rn. 36).
  • VG München, 16.08.2011 - M 8 SN 11.2458

    Eilantrag eines Mieters gegen Baugenehmigung für Biergarten, der auf

    Der Drittschutz, den das Immissionsschutzrecht dem obligatorisch Berechtigten vermittelt, kann von diesem aber, weil die Baugenehmigung sich ungeachtet der Prüfung immissionsschutzrechtlicher Anfor-derungen im Verfahren in ihrer Drittwirkung auf die Abgrenzung dinglicher Rechts-positionen beschränkt, nicht im Wege der Anfechtung der Baugenehmigung durchgesetzt werden (BayVGH vom 29.01.2010 Az.: 14 CS 09.2821 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.10.1992 Az.: 10 B 3803/92 - juris, nur Leitsatz und vom 11.04.1997 BRS 59 Nr. 194; ebenso im Ergebnis BayVGH vom 09.08.2006 NVwZ-RR 2007, 371 unter Bezugnahme auf Art. 71 Abs. 3 Satz 3 BayBO 1998 - jetzt Art. 66 Abs. 3 Satz 3 BayBO - diese Bestimmung betrifft allerdings nur die Wahrnehmung der Rechte des Mieters durch den Eigentümer im Baugenehmigungsverfahren, soweit die Mieterrechte aus dem Eigentumsgrundrecht folgen).
  • VG München, 26.05.2021 - M 9 K 18.3467

    Zur Unzulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage wegen fehlender

  • VG München, 20.06.2013 - M 11 K 13.379

    Unzulässige Nachbarklage eines Mieters gegen Biogasanlage; keine Klagebefugnis

  • VG Ansbach, 30.10.2009 - AN 3 S 09.01921

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarrechtsstreit; Baugenehmigung; Mieter;

  • VG Ansbach, 30.10.2009 - AN 3 S 09.01815

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarrechtsstreit; Baugenehmigung; Mieter;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht